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Kreis Gießen -
Rabenau
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Geschrieben von: Peter Kirch ACE Auto Club Europa e.V.
am: Samstag, 03. Oktober 2009 um 17:23 - Gelesen: 754 mal
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Autobesitzer müssen ab dem 1. Oktober 2009 beim Kauf neuer Reifen auf die sog. Sound-Kennzeichnung für verbriefte Geräuschminderung achten.
Nach Angaben des ACE Auto Club Europa geht dies aus der EU-Richtlinie ECE-R 117 hervor. Neben den üblichen Kennzeichnungen etwa mit einer DOT-Nummer (Herstellungsdatum) ist jetzt neuerdings auch ein S auf der Reifenflanke markiert und zwar hinter der Genehmigungsnummer. Der Buchstabe bestätigt, dass die EU-"Sound"-Vorgabe erfüllt wird. Sie setzt Grenzwerte für die Abrollgeräusche bei Autoreifen. Die EU, so der ACE, habe damit ein abgestuftes Verkaufsverbot für Reife ohne "S"-Kennzeichnung erlassen.
Danach greift die Regelung zunächst nur bei Reifen, deren Laufflächenbreite bis 185 Millimeter beträgt. Vom 1. Oktober 2010 an gilt diese Regelung auch für PKW-Reifen über 185 bis 205 Millimeter Querschnittsbreite. Von Oktober 2011 an dürfen auch keine Reifen mehr über 215 Millimeter ohne "S"-Kennzeichnung vertrieben werden.
Beim Kauf neuer Reifen sollten sich Kunden vom Reifenhändler das S-Zertifikat zeigen und auf der Rechnung das Fabrikat bestätigen lassen, rät der ACE.
Die Übergangsregelung sieht allerdings auch vor, dass selbst Reifen ohne Markierung nach dem 1. Oktober verkauft werden dürfen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Zertifikat der Typengenehmigungsbehörde. Sie muss eine Bestätigung enthalten, dass trotz fehlender "S"-Markierung die entsprechenden Geräuschanforderungen nach EU-Richtlinie ECE-R 117 erfüllt werden.
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